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Eingetragene
Kenn- oder Markenzeichen
Eine
beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke ist
ein Kenn- oder Markenzeichen, das einem Unternehmen zur
Unterscheidung seiner Waren oder Dienstleistungen von
denjenigen anderer Unternehmen dient.
Bei
der Anmeldung einer Marke ist es erforderlich, dass der
Anmelder ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen
einreicht. Die Angaben der Waren und Dienstleistungen, für
die das Zeichen benutzt werden soll, ist für den Schutzumfang
der Marke von Bedeutung.
Der
Anmelder kann mit einer Anmeldung sowohl für Dienstleistungen
als auch für Waren die Eintragung beantragen, wenn er z.B.
als Dienstleistung das "Erstellen von Programmen für die
Datenverarbeitung" und auch die Ware "Software"
kennzeichnen möchte.
Die
Markenanmeldung wird im Eintragungsverfahren auf Schutzfähigkeit
(absolute Schutzhindernisse) geprüft. Die Frage, ob einer
Marke verwechslungsfähige ältere Zeichen (Marken)
entgegenstehen, kann erst in einem eventuellen
Widerspruchsverfahren durch die Markenabteilung entschieden
werden.
Der
Schutz einer Marke dauert 10 Jahre und kann bei diesem
Schutzrecht beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert
werden.
Ein
Inhaber einer eingetragenen nationalen Marke kann für diese
Marke auch eine internationale Registrierung beim
Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges
Eigentum in Genf beantragen.
Das
Gesuch um internationale Registrierung wird über das Deutsche
Patent- und Markenamt vermittelt.
In
der Bundesrepublik Deutschland stehen derzeit mehr als 500.000
registrierte Marken unter Schutz.
Geschützt
werden können:
Wortmarken
Das sind Marken, die in der üblichen
Druckschrift
(Buchstaben,
Zahlen oder sonstigen Zeichen)
eingetragen
werden -
z.B.:
IMI, TRILL - ein gesundes Vogelleben,
"1.
FC K´lautern"
Bildmarken
Wörter in einer besonderen
Schriftgestaltung,
bildliche
Darstellungen oder Kombinationen aus Wort
und
Bild,
z.B.:
Schriftzug von Coca, Mercedes Stern
Dreidimensionale
Marken
Besonders außergewöhnliche
Formgestaltungen
z.B.
Flaschen, Verpackungsmaterialien wie
Schachteln
und ähnliches
Kennfadenmarke
Kennzeichnung durch (farbige)
Gestaltung wie
verzwirnte Fäden, Glühfäden usw.
Hörmarken
Kennzeichnung durch akustische
Signale - z.B.:
Erkennungsmelodien,
Geräusche
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